
Wenn dies nicht der Fall ist, muss natürlich auch die Möglichkeit bestehen, die Staatsangehörigkeit in besonders gravierenden Fällen wieder abzuerkennen, um Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden.
Wenn dies nicht der Fall ist, muss natürlich auch die Möglichkeit bestehen, die Staatsangehörigkeit in besonders gravierenden Fällen wieder abzuerkennen, um Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden.
Ich habe lediglich die Leute in den Südstaaten zitiert. Es ist kein Ausdruck, den ich selbst verwende.
Außerdem hat sie im Rahmen eines Interviews mit dem SPIEGEL Stellung zu den Vorwürfen bezogen.
Nein, natürlich nicht.
Ein Entzug wäre jetzt schon möglich, wenn eine Person ein Doppelstaatler ist und (!) beispielsweise an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wollen wir konsequenter sein und das Unterstützen von Terrororganisationen konsequenter unter Strafe stellen.
ehrlicherweise kenne ich die Erwägungen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen nicht abschließend, habe aber die sehr kontroversen Debatten dazu mitverfolgt.