Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch
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Die geplanten Änderungen sind ein komplexes Vorhaben. Seitens der SPD-Bundestagsfraktion beraten wir bereits die geplante Strukturreform. Dabei geht es insbesondere um die Förderungshöchstdauer, den elternunabhängigen Garantiebetrag, die Studienstarthilfe und den Mechanismus zur Bedarfssatzanpassung.
Eine Wartezeit von mehreren Wochen bis zu ersten Zahlung ist allerdings leider üblich.
der BaföG-Förderungshöchstbetrag wird ab Januar 2023 von 861 Euro auf 934 Euro angehoben. Die bisherige Altersgrenze von 30 Jahren bei Beginn der Ausbildung und 35 bei Beginn des Master-Studienganges wurde auf 45 Lebensjahre erhöht. Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfänger werden um 20,75 Prozent angehoben.
Als weitere Schritte der Reform sind unter anderem ein Nothilfemechanismus, der Unterstützung bietet bei Einbrüchen auf dem studentischen Arbeitsmarkt, die Verlängerung der Förderhöchstdauer über die Regelstudienzeit hinaus, die Erleichterung von BAföG-Bezug auch bei Studienfachwechsel und eine Studienstarthilfe für Studienanfänger*innen, die in Bedarfsgemeinschaften lebten, geplant.
Das kann natürlich nur ein erster Schritt sein und der Umgang mit dem Bafög seitens des Finanzministeriums derzeit ist definitiv generationenUNgerecht!