
(...) Schüler*innen, wenn in den Schulen nicht nur die Putzfrau Kopftuch trägt, sondern eben auch eine studierte Lehrerin. (...)
(...) Schüler*innen, wenn in den Schulen nicht nur die Putzfrau Kopftuch trägt, sondern eben auch eine studierte Lehrerin. (...)
(...) bei dieser aufgeladenen Debatte würde ich mich als erstes an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts halten, das ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen für nicht verfassungsmäßig einstuft. Begründet wird dies unter anderem damit, dass Frauen die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen wollen, die Möglichkeit zur freien Berufswahl genommen wird und hiermit explizit Frauen diskriminiert werden, die ihr Recht auf freie Ausübung ihrer Religion wahrnehmen. (...)
(...) Das Urteil bedeutet nicht, dass das Neutralitätsgesetz verfassungswidrig ist, aber es muss selbstverständlich verfassungskonform angewendet werden. Auch eine Kopftuchträgerin kann Lehrerin werden, zum Beispiel an einer Berufsschule. Aber da, wo Menschen der Staatsgewalt nicht ausweichen können, wie etwa vor Gericht, bei der Polizei oder an einer allgemeinbildenden Schule, muss der Staat neutral bleiben. (...)