Frage von Susanne K. • 22.10.2023

Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unsere Haltung als Unionsfraktion ist in dieser Frage ganz klar: Wir fordern, dass die Bundesregierung die vorgeschlagene Absenkung der Einkommensgrenze bei Paaren mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 150 000 Euro nicht umsetzt.
Aus diesen Gründen habe ich gegen das Haushaltsfinanzierungsgesetz, das die Kürzung des Anspruches auf Elterngeld beinhaltet, gestimmt.
Die Zuständigkeit der Ausführung des Elterngelds obliegt den Bundesländern. Unsere föderalistische Struktur hat historische Wurzeln und neben Vorteilen auch Nachteile, die es bestmöglich zu bewältigen gilt.
Es besteht kein Zusammenhang zwischen Ehegattensplitting und Elternschaft.