Frage von Christina K. • 19.12.2023

Antwort von Ulrike Bahr SPD • 21.12.2023
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Am Ende intensiver Verhandlungen hat die Ampel-Koalition einen Kompromiss für die angesprochenen Veränderungen beim Elterngeld-Bezug gefunden.
Unsere Haltung als Unionsfraktion ist in dieser Frage ganz klar: Wir fordern, dass die Bundesregierung die vorgeschlagene Absenkung der Einkommensgrenze bei Paaren mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 150 000 Euro nicht umsetzt.
Aus diesen Gründen habe ich gegen das Haushaltsfinanzierungsgesetz, das die Kürzung des Anspruches auf Elterngeld beinhaltet, gestimmt.