Ja, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat wichtige Leitplanken für die Haushaltsführung gesetzt – insbesondere zur Verwendung von Notkrediten und zur Einhaltung der Schuldenbremse. Das nehme ich sehr ernst. Selbstverständlich möchte ich mich an die Regeln und Bestimmungen der Landesverfassung halten.
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Es ist ein Missverständnis, zu glauben, dass nicht genutzte Corona-Schulden als frei verfügbare Mittel für andere Investitionen zur Verfügung stehen. Die Unterscheidung zwischen roten und schwarzen Zahlen scheint hier nicht ausreichend beachtet zu werden. Das liegt daran, dass das Notbewilligungsrecht klar regelt, dass Schulden ausschließlich zur Bekämpfung von Naturkatastrophen aufgenommen werden dürfen.
Es gibt in der Bildungspolitik Baden-Württembergs Reformen, die wir damals bewusst angestoßen, aber bis heute nicht konsequent zu Ende geführt haben. Drei zentrale Punkte liegen mir dabei besonders am Herzen:
Ich setze mich für eine gute Ausstattung der Schulen, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler ein, außerdem für IT-Fachkräfte an den Schulen
Damit Inklusion nicht nur ein Anspruch bleibt, sondern gelebte Realität wird, braucht es klare strukturelle Rahmenbedingungen: qualifiziertes Personal, ausreichende Ressourcen und ein Bildungssystem, das Vielfalt als Stärke versteht.
Deshalb würde ich aber nicht sagen, dass der Bildungsföderalismus in Deutschland nicht mehr zeitgemäß ist. Schließlich sind die Länder und die Qualität der Bildung in Deutschland sehr unterschiedlich.