
Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen war im Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz enthalten und war für uns neben der Einführung von Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen ein sehr wichtiges Anliegen
Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen war im Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz enthalten und war für uns neben der Einführung von Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen ein sehr wichtiges Anliegen
Die Budgetierung hatte ursprünglich den Zweck die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten. Das deutsche Gesundheitssystem ist sehr kostenintensiv und die Budgetierung verhindert, dass die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen zu hoch werden. Aber auch für den Patienten kann es Vorteile haben. So verhindert die Budgetierung zum Beispiel, dass Ärzte unnötige Behandlungen durchführen, um daraus Kapital zu schlagen.
Das Problem muss durch mehr Studienplätze, bessere Arbeits- & Lebensbedingungen im ländlichen Raum & dem Einsatz gezielter Förderinstrumente angegangen werden.
Grundsätzlich ist es uns aufgrund des Grundrechts der Berufsfreiheit nicht möglich, Ärzte oder auch andere Berufsgruppen beliebig in eine Region zu schicken. Wir haben aber die Möglichkeit, dass sich Menschen verpflichten, nach dem Studium in unterversorgten Regionen tätig zu werden.
Es darf nicht sein, dass von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassene Ärzt:innen systematisch gesetzlich Versicherte bei der Terminvergabe benachteiligen.