
In Ihrer Anfrage zitieren Sie ein zivilrechtliches Urteil des LG Köln. Dieses Urteil bezieht sich auf einen konkreten Sachverhalt und kann daher nicht allgemeingültig auf Fotografien ähnlicher Objekte übertragen werden
In Ihrer Anfrage zitieren Sie ein zivilrechtliches Urteil des LG Köln. Dieses Urteil bezieht sich auf einen konkreten Sachverhalt und kann daher nicht allgemeingültig auf Fotografien ähnlicher Objekte übertragen werden
Deshalb bräuchte es erneut eine Klarstellung der Rechtsprechung, durch die diese Leitentscheidung abgelöst werden würde. Wir werden die Entwicklung kritisch beobachten.
da ich weder Jurist bin noch in der Regierung arbeite kann ich ihre Frage nicht korrekt beantworten.
Darf ich Sie bitten Ihre Frage direkt an das Justizministerium zu senden?
Als Unionsfraktion setzen wir uns für ein Rechtssystem ein, in dem Abmahnmissbrauch zum Nachteil von rechtstreuen Verbrauchern keinen Platz hat.
Richtlinien schaffen, damit, wenn bspw. die Fotos keinen kommerziellen Zweck erfüllen, diese von der Website nehmen, man aber keine Strafe zahlen muss...
Das deutsche Urheberrecht ist an dieser Stelle Fotografen gegenüber tatsächlich sehr großzügig.