Antwort 29.12.2025 von Stephan Brandner AfD
Meiner persönlichen Meinung nach ist hier der bürokratische Aufwand sehr hoch.
Meiner persönlichen Meinung nach ist hier der bürokratische Aufwand sehr hoch.
Der Artikel 91e des Grundgesetzes sieht in der Regel die Einrichtung von gemeinsamen Einrichtungen vor. Als Ausnahme wurde die Möglichkeit für die Kommunen aufgenommen, die Aufgaben allein wahrzunehmen. Diese wurde zunächst auf der Grundlage des SGB II erprobt und dann ins Grundgesetz aufgenommen.
Dies führt in vielen Branchen zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften.
Werden Beamte mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen daraufhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. in der Privatwirtschaft auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen