(...) Sofern Sie die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung ansprechen, weise ich darauf hin, dass diese ja für Familienmitglieder (in der Regel Ehe- / Lebenspartner und Kinder) gedacht ist, die über kein eigenes oder nur ein sehr geringes Einkommen verfügen. Wer über ein eigenes Einkommen verfügt, muss auch Krankenversicherungsbeiträge zahlen. (...)
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(...) Die kürzere Schutzdauer im Patentrecht basiert auf der Annahme, dass die Erfindungsidee geistiges Gemeingut darstellt und im Zuge normaler technischer Entwicklung über kurz oder lang auch von anderen aufgefunden werden würde, wie z.B. das von iPhone und iPad bekannte "Wischen" und die dahinter stehenden technischen Abläufe. Mit der ausschließlichen rechtlichen Zuordnung via Patent soll der Erfinder zwar einen mittelfristigen Wettbewerbsvorteil (max. (...)
(...) Aus meiner Sicht kann man durchaus über eine maßvolle Verkürzung von urheberrechtlichen Schutzfriste diskutieren. Grundsätzlich ist das Urheberrecht aber ein Eigentumsrecht, das in unserer Rechtsordnung eigentlich unbefristet gilt. Insofern stellen selbst hohe Schutzfristen schon einen Kompromiss vor dem Hintergrund des Eigentumgedankens dar. (...)
(...) Auf Initiative der FDP-Fraktion sind wir mit der Regulierung des Hochfrequenzhandels auf Europäischer Ebene wie weltweit vorangegangen. Wir sorgen dafür, dass künftig alle Händler mit HF-Strategien eine Zulassung brauchen, vor allem aber, dass die Aufsicht des Bundes missbräuchliche Handelsstrategien verbieten und vom Markt nehmen kann sowie Instrumente an die Hand bekommt, unverhältnismäßig hohe Scheinorders zu stoppen und marktgerechte Mindestpreisspannen zu verlangen. (...)
(...) Die Voraussetzungen für eine Entscheidung im Deutschen Bundestag sind damit noch nicht gegeben. Für uns ist entscheidend, dass Zypern, wenn es die Solidarität Europas in Anspruch nimmt, sich auch selbst solidarisch zeigt, indem es Finanzbetrug entschieden bekämpft. (...)
(...) Versicherungsfremde Leistungen sind Leistungen der Krankenversicherung, die nicht zu deren eigentlichem Auftrag gehören und von gesamtgesellschaftlichem Interesse sind. Deshalb sollen nach Willen des Gesetzgebers diese Leistungen nicht allein von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. (...)