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(...) Paragraph 29a des Asylgesetzes definiert die sicheren Herkunftsländer. Dazu zählen laut aktueller Gesetzgebung alle Länder der Europäischen Union sowie folgende Staaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien. (...)
(...) Ich kann diese Einzelfälle nicht beurteilen, das ist Sache der zuständigen Behörden. Ein solches Verhalten eines Asylbewerbers kann aber erhebliche Konsequenzen haben, bis hin zur Ablehnung seines Asylverfahrens. (...)
(...) Auch für die Zukunft sehe wir keine Alternative zu intensiven Beziehungen mit den USA. (...) Das Phänomen eines erstarkenden Populismus bzw. (...)