Die Begrenzung des Eigenanteils gilt für alle Pflegebedürftigen bei vollstationärer Pflege, unabhängig von der Trägerstruktur.
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Das sich in Ihrem Fall für Ihren 2021 ausgezahlten Sparvertrag eine hohe Steuerbelastung ergibt, ist natürlich sehr ärgerlich, zumal die hohe Steuerbelastung auch recht überraschend ist.

momentan gibt es keine Überlegungen, an dem Zeitpunkt der Rentenauszahlung etwas zu ändern.

Ein kompletter Verzicht auf die Besteuerung von Renten wäre nicht finanzierbar und ökonomisch auch nicht notwendig. Wohl aber arbeitet die Ampelkoalition an einer steuerlichen Entlastung von Rentnerinnen und Rentnern.

die Rentenbesteuerung stellt für Bezieher kleiner und mittlerer Renten ein großes Problem dar. Aktuell sehen wir das Problem, dass die Rentenerhöhung oft durch die Steuern aufgefressen wird.

Die Rentnerinnen und Rentner haben wir in der Corona-Krise durch die Rentengarantie besonders unterstützt und Rentenkürzungen trotz der krisenbedingt deutlich gesunkenen Löhne verhindert.