Antwort 12.07.2023 von Hakan Demir SPD
Die generelle Gebühr von 255€ bleibt nach aktuellen Plänen erhalten
Die generelle Gebühr von 255€ bleibt nach aktuellen Plänen erhalten
Der Kabinettsbeschluss zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird sich leider noch in die spätere Phase der Sommerpause verschieben
Eine automatische Vergabe der Staatsangehörigkeit ist nicht vorgesehen
Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei schon erfolgter Zusicherung Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen
Damit sie nicht wieder komplett "von vorne" beginnen müssen, empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit Ihrer zuständigen Behörde zu suchen und Ihren Fall gegebenenfalls zurückzustellen
Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei laufender Entlassungsprozedur Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen