Antwort 29.06.2023 von Lothar Rommelfanger SPD
Die Rechtsgrundlage für Solaranlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Häusern wurde in Rheinland-Pfalz am 15. März 2023 reformiert.
Die Rechtsgrundlage für Solaranlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Häusern wurde in Rheinland-Pfalz am 15. März 2023 reformiert.
Ja, aus Sicht der Freien Demokraten soll diese Doppelbelastung abgeschafft werden.
vielen Dank, für die Unterstützung und die Anregungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ich halte es für ein gut durchdachtes und vernünftiges Gesetz, es schafft Verbraucherschutz und sorgt für warme Wohnungen
für öffentliche Gebäude gelten nach dem GEG grundsätzlich dieselben Standards wie für Wohngebäude.