Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Thomas Strobl
Antwort von Thomas Strobl
CDU
• 09.11.2007

(...) Ich möchte Sie einladen, sich persönlich einen Überblick über die Situation zu verschaffen. Sie werden meines Erachtens dann sehen, dass - bis auf sehr wenige Ausnahmen – meine Kolleginnen und Kollegen über keine substantiellen Nebeneinkünfte verfügen. Dementsprechend ist das anfängliche Interesse der Medien an diesem Thema auch rasch verflogen und hat sich anderen Gegenständen zugewandt. (...)

Portrait von Jürgen Herrmann
Antwort von Jürgen Herrmann
CDU
• 13.11.2007

(...) Wir wollen keine Gettoisierung unserer Städte oder Aufteilung der Straßenzüge anhand sprachlicher, kultureller oder religiöser Grenzen. (...) Aufgrund der demographischen Entwicklung, und die hatten und haben wir ja selbst in der Hand, ist Deutschland auf Einwanderung angewiesen. (...)

Portrait von Gisela Piltz
Antwort von Gisela Piltz
FDP
• 20.11.2007

(...) Verbrechensbekämpfung durch strengere Waffengesetzgebung ist nicht zwingend. Grundsätzlich besteht gerade im Hinblick auf Messer das Problem, daß das deutsche Waffenrecht vor allem zu kompliziert und unübersichtlich ist. Bei mancher Definition ist fragwürdig, warum ausgerechnet dieser Gegenstand unter Verbot fällt und jener nicht. (...)

Kerstin Griese MdB
Antwort von Kerstin Griese
SPD
• 09.11.2007

(...) Ich kritisiere am Koalitionskompromiss zur Diätenerhöhung, dass es wegen der Blockadehaltung der CDU/CSU keine grundlegende Reform der Altersvorsorge gibt. Denn trotz der vereinbarten Reduzierung ist diese tatsächlich zu üppig ausgestattet. (...)

Portrait von Hermann Gröhe
Antwort von Hermann Gröhe
CDU
• 12.11.2007

(...) Der neue § 42 AO nimmt die Erkenntnisse aus der Sachverständigenanhörung auf und ermöglicht eine sichere Rechtsanwendung. Hervorzuheben ist insbesondere, dass bei der Definition des Missbrauchstatbestandes nicht mehr auf eine Ungewöhnlichkeit der rechtlichen Gestaltung abgestellt wird, sondern – wie nach geltendem Recht und der dazu ergangenen Rechtsprechung – auf ihre Unangemessenheit. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt eine unangemessene rechtliche Gestaltung insbesondere dann vor, wenn sie von verständigen Dritten in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzung ohne den Steuervorteil nicht gewählt worden wäre. (...)

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