Frage von Frank B. • 26.05.2008

Antwort ausstehend von Peter Gauweiler CSU
(...) Auf der anderen Seite war und ist die Volksaktie nicht praxistauglich. Sie wäre für Finanzinvestoren nicht attraktiv gewesen und hätte die Planungssicherheit von Bund-- und Konzernführung durch eine kleine Hintertür beeinträchtigt: Die Aktie wäre zwar in den ersten 2 Jahren stimmrechtslos gewesen, aber nach dem Deutschen Aktienrecht lebt das Stimmrecht wieder auf, wenn in diesen zwei Jahren die garantierte Rendite nicht gezahlt wird. (...)
Sehr geehrter Herr Schoch,
nochmals zum Mitschreiben:
Ich halte Herrn Michael Rieger für dreist und unverschämt. Das hat auch einen Grund: Lesen Sie bitte die "Frage" dieses Herrn an mich vom 10. Mai 2008.