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Ich wünsche keinem deutschen Unternehmen schwere wirtschaftliche Turbulenzen, halte die Äußerung von Björn Höcke aber für nachvollziehbar und vertretbar.
Ich habe mich ordnungsgemäß und rechtzeitig entschuldigt.
In einer Verkehrskontrolle werden allerdings sowohl Urin- als auch Speicheltests ohnehin nur als freiwillige und unverbindliche Vortests eingesetzt. Juristisch verwertbar ist immer nur das Ergebnis der Blutuntersuchung – und dort gilt bundesweit einheitlich der Grenzwert von 3,5 ng.
Wir verstehen, dass dieses Thema viele Menschen bewegt. Der Tierschutz ist auch für uns in der CSU ein wichtiges Anliegen.
Katrin Göring-Eckardt hat bereits oft zu dieser Frage Stellung bezogen, zum Beispiel im vergangenen Jahr, als sie bei einer Veranstaltung in Dessau beschimpft worden war.