(...) Darüber hinaus gehende Rechte können sich für deutsche Mehrstaater nicht innerhalb Deutschlands, sondern nur im Verhältnis zu dem jeweils anderen Staat ergeben, dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzen. Die Ausübung dieser Rechte (Wahlrecht) hängt zum einen von der Rechtsordnung des anderen Staates ab und bleibt zum anderen ohne Einfluss auf Politik, Gesellschaft oder den Einzelnen in Deutschland. (...)
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(...) Eine Dokumentationspflicht für jede vermeintlich unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung von Vorlagen der Exekutive durch Lobbyisten lehne ich daher ab. (...) Dabei gebe ich zu bedenken, dass der Begriff des Lobbyisten alldiejenigen beschreibt, die die Interessen zum Beispiel einer Branche, eines Unternehmens oder Vereines, oder auch einer Bevölkerungsgruppe vertreten. (...)
(...) Die manchmal geringe Anzahl von Abgeordneten bei Abstimmungen ist auch der Tatsache geschuldet, dass zahlreiche Abgeordnete zeitgleich zu Beratungen im Plenum anderen Pflichten nachgehen und andere Termine in Ausschüssen, Parlamentariergruppen etc. haben. (...)

(...) Das Raumentwicklungsprogramm der Region Rostock sieht nach meiner Kenntnis hierzu vor, dass Ausnahmen von der Ausschlusswirkung der explizit ausgewiesenen Eignungsgebiete nur erfolgen können, wenn eine Erprobung von Windenergietechnik, konkret den technischen Komponenten von Windenergieanlagen, erfolgt. Dies muss jedoch begründet sein. (...)
(...) wen oder was Sie zitieren. Für mich ist entscheidend, dass wir die Probleme im Land einer Lösung zuführen. (...)