
Direkte Kommunikation bevorzugt
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Ich sehe es genauso wie Sie, dass wir unser Verfassungsgericht vor extremistischen verfassungsfeindlichen Einflüssen schützen müssen.
Jedoch sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion aktuell keine zwingende Notwendigkeit, hierfür eine Grundgesetzänderung herbeizuführen. Änderungen des Grundgesetzes wollen sehr gut überlegt sein.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist für ergebnisoffene, vertrauliche und unaufgeregte Gespräche über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts offen.
Viele Regelungen rund um die Organisation des Gerichts und die Wahl der Richterinnen und Richter sind bisher nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz niedergeschrieben und können somit durch eine einfache Mehrheit geändert werden. Eine Aufnahme dieser Regelungen ins Grundgesetz würde also zunächst einen höheren Schutz durch das Erfordernis einer 2/3-Mehrheit bedeuten