
Der Zeitplan für das parlamentarische Verfahren ist noch nicht bekannt, aber angepeiltes Ziel ist es, dass das Selbstbestimmungsgesetz zum 1. November 2024 in Kraft tritt
Der Zeitplan für das parlamentarische Verfahren ist noch nicht bekannt, aber angepeiltes Ziel ist es, dass das Selbstbestimmungsgesetz zum 1. November 2024 in Kraft tritt
Ich finde es nach wie vor richtig und möglich, dass das Gesetz in diesem Jahr beschlossen wird
Ab jetzt gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – und das alles ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2017 entschieden, dass die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen beurteilt werden kann, sondern wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.
Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes ist es, ein einfaches, einheitliches Verfahren für eine Änderung des Personenstandseintrags ohne diskriminierende Begutachtungen und Fremdbestimmung zu schaffen.