Antwort 01.07.2024 von Canan Bayram BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Dass in Fahrradstraßen kein Tempolimit gilt, ist nicht zutreffend. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit – einschließlich für Radfahrer*innen – ist 30 km/h
Dass in Fahrradstraßen kein Tempolimit gilt, ist nicht zutreffend. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit – einschließlich für Radfahrer*innen – ist 30 km/h
Ich stehe dafür, dass zwischen den Verkehrsangeboten gewählt werden kann und die verschiedenen Mobilitätsangebote gut aufeinander abgestimmt sind.
Das Land hat die regionalen Bahnangebote massiv ausgebaut, nämlich um über 20 Prozent. Kein anderes Land geht die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken so systematisch an wie B-W.
Mehr Platz für Fußgänger und für Radfahrer, weniger für Autos.