Antwort 10.10.2024 von Sören Bartol SPD
Zur Anpassung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gehört auch das Verbot und die Einschränkung bestimmter Praktiken und Haltungsformen.
Zur Anpassung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gehört auch das Verbot und die Einschränkung bestimmter Praktiken und Haltungsformen.
Das neue Tierschutzgesetz sieht vor, dass die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – grundsätzlich verboten wird.
Am 24. Mai 2024 hat das Bundeskabinett daher den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet - eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren.