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(...) Andererseits kann es im Arbeitsrecht auch keine Grundlage dafür geben, dass Unterschlagung bis zu einer bestimmten Untergrenze unbeachtlich bleiben müsste, und Vertrauenskategorien lassen sich auch nicht durch gesetzgeberische Kasuistik eingrenzen, sondern müssen vom Gericht im Einzelfall bewertet werden. (...)
(...) Aus Sicht des Arbeitgebers war das Vertrauensverhältnis zerstört. Unterschlagung auf einer Vertrauensposition ist kein Kavaliersdelikt, deshalb ist es egal, um welche Summe es sich handelt. Inwieweit eine richterliche Entscheidung dem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden entspricht, muss jeder für sich klären. (...)
(...) Grundsätzlich hat sich die Rechtsprechung aus unterschiedlichen Gründen bewährt. Fragwürdig ist eher das Verhalten des Arbeitgebers, einer Mitarbeiterin nach mehr als 30jähriger Beschäftigung fristlos zu kündigen, wenn in der Vergangenheit keine Beanstandungen vorlagen. Das halte ich für unverhältnismäßig. (...)
(...) Sicher sind mit den Sozialleistungen, die Empfänger von ALG II/Sozialhilfe und ihre Familien erhalten, keine „großen Sprünge“ zu finanzieren. Die Sozialleistungen sollen aber auch nicht dauerhaft alle Ansprüche abdecken, sondern während der Zeit der Suche nach einer neuen Erwerbstätigkeit das Existenzminimum der Familien absichern. (...)
(...) Das Modell des Solidarischen Bürgergelds stellt eine Grundsicherung dar und orientiert sich dabei in seiner Höhe am soziokulturellen Existenzminimum, und ist, im Gegensatz etwa zum derzeitigen ALG II, nicht an Bedingungen geknüpft. (...)
(...) Dennoch warne ich davor, Kostenreduktionen bei der Reformierung zum primären Ziel zu erklären oder sich in gesetzgeberischen Aktionismus zu flüchten. Die obersten Prinzipien für die FDP lauten Qualitätssicherung, Rechtssicherheit und faire Verfahren. (...)