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Die Bundesregierung hat dabei das Existenzminimum aufwändig kleingerechnet, um eine Erhöhung zu verhindern.

Nach der sogenannten Aut-idem-Regelung sind Apotheker verpflichtet, vorrangig Arzneien abzugeben, für welche die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag mit Arzneimittelherstellern abgeschlossen hat.

Gerade bei palliativ versorgten Menschen kommt es darauf an zusätzliche Belastungen zu vermeiden. Die Patient*innen wie auch ihre Angehörigen müssen darauf vertrauen können, dass das Patient*inneninteresse im Vordergrund steht und nicht primär ökonomische Ziele.

Sehr geehrter Herr M.,
für Ihre Nachricht vom 18. Januar 2022 über Abgeordnetenwatch und Ihr mir entgegengebrachtes politisches Interesse möchte ich Ihnen danken.

Hier gestellte Anfrage erreicht mein Berliner Bundestagsbüro, welches Ihre Anfrage unbefugt weder weiterleiten noch bearbeiten darf.