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Die bloße Parteienmitgliedschaft – selbst in einer als rechtsextrem eingestuften Partei – kann aus unserer Sicht nicht automatisch pauschal zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen, vielmehr braucht es weiterhin klare rechtliche Kriterien und eine Prüfung von Einzelfällen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Herbert Reul, Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, haben betont, dass Beamte und Angestellte im Staatsdienst nicht automatisch mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, weil sie Mitglieder der AfD sind oder weil sie für ein Mandat der AfD kandidieren. Diese Aussagen unterstützte ich.
Die Fraktion beschloss die Zulagenerhöhung organisatorisch neu zu bewerten – ohne Mehrkosten für den Steuerzahler.