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Damit tritt die Reform - und mit ihr verkürzte Aufenthaltszeiten und die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft - zu Ende Juni 2024 in Kraft.

Ziel ist es, die Tiere von Qualzuchtmerkmalen, die ihnen Schmerzen oder Leiden zufügen, zu befreien. Zu Qualzucht gehören alle durch die Zucht geförderten oder geduldeten Merkmalsausprägungen, die zu Minderleistung bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.

dass es auch im Bund eine Neuregelung braucht, ist unstrittig. Deshalb drängen wir darauf, dass die Bundesregierung endlich die Novelle in den Bundestag einbringt und für Rechtssicherheit sorgt.

Die AZV ist Gegenstand einer fortlaufenden Prüfung und wurde seit der großen Novelle 2006 schon mehrfach angepasst, zuletzt mit der Verstetigung der Langzeitkonten
