Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Guntram S. • 24.11.2008
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 03.12.2008 (...) Abgesehen von den einzelnen Haftungsvoraussetzungen erscheint allerdings fragwürdig, ob eine mögliche Entfremdung des Kindes von dem nicht sorgeberechtigten Elternteil überhaupt in Geld bemessen werden kann. Zugleich wäre es bedenklich, den Blickwinkel in der von Ihnen geschilderten Situation auf Haftungsfragen zu beschränken. (...)
Frage von Karl P. • 24.11.2008
Antwort von Manfred Weber CSU • 02.12.2008 (...) Ein echtes Problem für meine Arbeit ist jedoch, dass der Bauernstand heute keine klare Position vertritt. Die interne Diskussion zwischen den Verbänden schwächt auch mich als Vertreter eines ländlichen Raums. (...)
Frage von Christian G. K. • 24.11.2008
Antwort von Johannes Singhammer CSU • 27.04.2009 (...) Im Rahmen des Gesetzentwurfs haben wir die Probleme der contergangeschädigten Menschen aufgegriffen und entsprechende Lösungen gefunden, die nach unserer Auffassung deutliche Verbesserungen für die Betroffenen beinhalten. Es wird nun die Möglichkeit eröffnet, dass wegen Fristversäumnis abgelehnte Anträge nochmals gestellt werden können. (...)
Frage von Rüdiger I. • 24.11.2008
Antwort von Rolf Kramer SPD • 27.11.2008 (...) Deshalb unterstütze ich ausdrücklich die Unterschriftenaktion der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di unter dem Motto "Stoppt den Wahnsinn", mit der sich die Zusteller für verbesserte Arbeitsbedingungen und die weitere Einstellung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Gewährleistung der pünktlichen Briefzustellung einsetzen. Bisher sind bereits 25.000 Unterschriften gesammelt worden, die dem Vorstand der Post AG noch vor Weihnachten zugestellt werden sollen. (...)
Frage von Till M. • 24.11.2008
Antwort ausstehend von Michael Glos CSU Frage von Paul S. • 24.11.2008
Antwort von Sebastian Edathy SPD • 28.11.2008 (...) Nach § 14 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung des DNeuG tritt eine Verminderung des Ruhegehaltes für diese Beamtengruppen ohnehin nur bei Versetzung in den Ruhestand vor Ablauf der Vollendung des 62. Lebensjahres ein. (...)