Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.
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Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.
Aktuell wird aber an einer Novelle des Preisbremsengesetzes gearbeitet. Mit dem Entwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, den gedeckelten Preis für Heizstrom und für Nachtstrom von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde zu senken.
Wir haben mit den Preisbremsen dafür gesorgt, die Belastungen möglichst gering zu halten, in Relation zu den jeweiligen Marktpreisen vor der Krise.
Obwohl die Preise für Wärmestrom, z.B. Nachttarife für Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen, deutlich gestiegen sind, liegen sie meist immer noch unter 40 ct/kWh. Allerdings greift die Strompreisbremse trotzdem auch für Haushalte mit solchen strombasierten Heizungen.