Sehr geehrter Herr Kröger,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrter Herr Kröger,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrter Frau Grassart,
vielen Dank für Ihre Email. Entschuldigen Sie bitte, dass ich jetzt erst dazu komme Ihnen zu antworten.
(...) Es ist bereits zu einer Demonstration aufgerufen worden. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war aber eher begrenzt. (...)
(...) In der von Ihnen zitierten Sendung habe ich ganz klar und unmissverständlich erklärt, dass ich selbstverständlich für die staatliche Unterstützung von in Not geratenen Alleinerziehenden eintrete. Wie Sie zutreffend ausführen, ist diese Hilfe gerade für diejenigen überlebenden Ehegatten konzipiert worden, deren vormals alleinverdienender Ehegatte verstorben ist. (...)
(...) Durch das Elterngeld soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert und es soll beiden Elternteilen ermöglicht werden, sich an der Betreuung des Kindes zu beteiligen. Zurzeit werden bis zu einer Maximalgrenze von 1.800 Euro 67 Prozent des anzurechnenden Nettoeinkommens als Elterngeld gezahlt. (...)