(...) Das Selbstbestimmungsrecht gebietet es, dass Sie selbst über Ihren eigenen Körper entscheiden können. Schon heute können Sie für den Fall, dass Sie keine bewussten Entscheidungen mehr treffen können, mit einer Patientenverfügung Vorsorge betreiben. Wenn Sie also kein Spenderorgan erhalten möchten, können Sie genau das verfügen. (...)
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(...) Gemeinsames Ziel der beiden Lösungsansätze ist, dass sich die Bevölkerung stärker mit dem Thema Organspende auseinandersetzt. Wie Sie sicherlich auch wissen, ist Deutschland das Spendenschlusslicht der EU. In beiden Fällen geht es auch nicht um einen gesetzlichen Zwang, Organe zu spenden, sondern eben die stärkere Auseinandersetzung mit der Entscheidung selbst. (...)
(...) Ich habe mich für die doppelte Widerspruchslösung ausgesprochen und den entsprechenden Gesetzentwurf mit eingereicht und diesem auch zugestimmt. (...)
(...) Es handelt sich bei dieser Frage zweifelsohne um eine Gewissensentscheidung, die ich mir nicht leicht mache, genauso wie die meisten Kolleginnen und Kollegen von mir. Deshalb befinde ich mich noch immer im Prozess der Abwägung, wofür ich letztendlich votieren werde. (...)
(...) Ich unterstütze die doppelte Widerspruchslösung. Diese begründet keine Organabgabepflicht. (...)
(...) Wichtig ist hierbei, dass es keinen Zwang gibt, weder zur Organspende, noch zum Empfang von Organen. Es braucht keine zusätzliche staatliche Intervention in Form einer Widerspruchslösung, sondern ehrliche Aufklärung als Hilfestellung zur freien Entscheidungsfindung, dann werden sich auch mehr Menschen bewusst zu einer Organspende entscheiden. (...)