Frage von Thomas N. • 16.11.2008

Antwort ausstehend von Andreas Jung CDU
Sehr geehrter Herr Nöth,
ich kenne das von Ihnen angesprochene Gutachten nicht und werde mich deshalb dazu nicht äußern. Ich möchte arbeitsfähig bleiben. Wenn Sie glauben, jemand habe sich strafbar gemacht, gehen Sie zur Polizei.
(...) Wie ich bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht habe, halte ich nichts davon, die Parteimitgliedschaft in diesem Fall in Frage zu stellen. Gegen die Anrufung der Schiedskommission kann man aber zunächst nichts machen. (...)
(...) Das Islamische Zentrum Münster ist als Verein voll verantwortlich für alle Aussagen auf seiner Homepage. Der Verein ist die juristische Person, die bei Verstößen gegen Recht und Gesetz belangt werden müsste. (...)