Antwort 07.07.2026 von Thorsten Frei CDU
Die Rentenkommission empfiehlt, keine Regelung einzuführen, die einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren vorsieht (Empfehlung 7). Insofern kann ich Ihre Frage nicht nachvollziehen.
Die Rentenkommission empfiehlt, keine Regelung einzuführen, die einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren vorsieht (Empfehlung 7). Insofern kann ich Ihre Frage nicht nachvollziehen.
Eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Anzahl der Beitragsjahre wird darin nicht vorgeschlagen.
Die Rentenreform muss soziale Aspekte wie Ausbildungsdauer, Kindererziehung, Krankheit oder Pflege ebenso berücksichtigen wie individuelle Lebensleistung.
Unser Ziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen gesund im Erwerbsleben bleiben und freiwillig länger arbeiten können.
Ich sehe eine Kopplung der Lebenserwartung an das Renteneintrittsalter nicht als Rentenkürzung.