(...) dem JobCenter anzugeben, wenn die Beschenkten selbst auch Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. In Ausnahme von diesem Grundsatz erfolgt keine Anrechnung als Einkommen bei Geldgeschenken an Minderjährige anlässlich der Firmung, Kommunion, Konfirmation oder vergleichbarer religiöser Feste sowie anlässlich der Jugendweihe, soweit sie 3.100 € nicht übersteigen. (...)
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

