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(...) (Freiwillige) Unterlassungserklärungen haben den Zweck, die Gefahr der Wiederholung eines rechtswidrigen Handelns auszuräumen und entlasten damit die Justiz, weil der die Unterlassung Begehrende anderenfalls seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen müsste. Durch die Abgabe der Erklärung, dass sich ein bestimmter Rechtsverstoß nicht wiederholen werde, hat der zur Unterlassung Verpflichtete die Möglichkeit, den Unterlassungsanspruch des Gläubigers anzuerkennen. (...)


(...) bezüglich der Schießanlage bin ich gegen Erweiterung und Ausbau. Sofern Baumaßnahmen Umwelt-und Lärmschutz verbessern lehne ich dies nicht ab. (...)


(...) Es muss endlich für alle eine Rechtssicherheit über die Nachfolgeorganisation der Argen geben. Dies muss möglichst schnell geschehen, damit nicht mitten in der tiefsten Rezession die Arge durch Umorganisiation mit sich selber beschäftigt ist. Leider hat die CDU dies mit ihrer Blockadehaltung verhindert. (...)