
Der Gesetzentwurf wird nach dem Beschluss des Bundeskabinetts in den Bundestag eingebracht.
Der Gesetzentwurf wird nach dem Beschluss des Bundeskabinetts in den Bundestag eingebracht.
Gegenwärtig wird an einem Kabinettsbeschluss gearbeitet, der im Sommer verabschiedet werden soll.
Selbstbestimmt leben zu können, ist fundamental für alle Menschen.
Ich bin zuversichtlich, dass auch im Bereich staatlicher Bewertung sportlicher Leistungen gerechte Maßstäbe gefunden werden.
Argentinien, Malta, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Irland, Portugal, Island, Neuseeland, Norwegen, Uruguay und die Schweiz haben bereits (zum Teil seit zehn Jahren) ähnliche Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags. In diesen Ländern sind keine Fälle bekannt, dass Personen die Regelungen aus anderen Gründen nutzen, als um die Geschlechtsidentität mit dem Geschlechtseintrag in Einklang zu bringen.
So spricht sich beispielsweise auch der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe für das Selbstbestimmungsgesetz aus und sieht Schutzräume durch das Selbstbestimmungsgesetz nicht gefährdet.