(...) Die drei per Gesetz beauftragten Institutionen haben zu diesem Zweck die DSO gegründet, deren Aufgabe es unter anderem ist, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen. Der Vertrag zur Gründung der DSO ist vom Bundesgesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde genehmigt worden. (...)
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(...) Die von Ihnen erwähnte Deutsche Stiftung Organtransplantation ist zuständig für die Koordinierung der Entnahme der Organe, d.h. Unterstützung der Entnahmekrankenhäuser und Transplantationszentren, Transport der Organe, die Qualitätssicherung bei der Spenderbetreuung und die Zusammenarbeit mit den Transplantationsbeauftragen. Mit der Deutschen Stiftung für Organtransplantation ist man den im Gesetz gestellten Anforderungen gerecht geworden. (...)
(...) Insofern ist die Rechtslage an dieser Stelle aus meiner Sicht ausreichend. (...)
(...) In den Medien häufig diskutiert wird der Vorschlag einer Gruppe von Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der eine „doppelte Widerspruchslösung“ etablieren möchte. Die Idee geht davon aus, dass jeder Bürger Organspender ist, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich. (...)
(...) Ein Vorschlag in der aktuellen Debatte ist die Widerspruchsregelung. Abgeordnete, auch aus unserer Fraktion, lehnen diese Regelung als zu starken Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht ab. (...)