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(...) Ausnahme ist natürlich, wenn Kinder Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, dann ist für sie das Essen kostenfrei. Grundsätzlich kann man natürlich eine zusätzliche Bezuschussung auch im Bereich der weiterführenden Schulen einführen. Dafür wären allerdings zusätzliche Kosten im zweistelligen Millionenbereich jährlich aufzubringen. (...)


(...) bitte senden Sie mir Ihre mail bzw. Ihr Anliegen an folgende mail-Adresse: anne.cyron@afd-landtag.bayern. Ich werde Ihr Anliegen umgehend bearbeiten. (...)

(...) Für die Inklusion an der allgemeinen Schule ist die Schulbegleitung als Leistung zur angemessenen Schulbildung bzw. zukünftig als Leistung zur Teilhabe an Bildung eine wichtige Unterstützung, um den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern (vgl. auch § 112 Abs. (...)

Schulbegleitung ist eine sozialrechtliche Unterstützungsmaßnahme der Eingliederungshilfe nach den §§ 53,54 des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Verbindung mit der Eingliederungshilfeverordnung für Kinder- und Jugendliche mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung (einschließlich Sinnesschädigung) bei Vorliegen eines entsprechenden Hilfebedarfs. Für Schülerinnen und Schüler mit einer seelischen Behinderung und einem entsprechenden Hilfebedarf wird Schulbegleitung nach § 35 a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewährt. (...)