Frage von Manfred G. • 21.07.2023

Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Gesetz zur Strompreisbremse wurde im Juni 2023 beschlossen.
Wir bitten allerdings um Verständnis, dass Herr Habeck keinen Einfluss auf einzelne Verfahren nehmen kann. Auch eine Hilfe bei der Ermittlung, wann mit einer Bearbeitung zu rechnen ist, ist nicht möglich.
Um die Umsetzung für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu erleichtern, kann die dadurch entstehende zusätzliche Entlastung auch verzögert, jedoch nicht später als 31.12.2023, den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern auf ihren Rechnungen gutschreiben werden.