Antwort 06.08.2010 von Christine Haderthauer CSU
(...) Die Zuständigkeit für die Fragen zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag liegt jedoch bei der Bayerischen Staatskanzlei. Ich werde daher einen Abdruck dieser Antwort der Bayerischen Staatskanzlei übermitteln und diese bitten, sich bei der nächsten Novellierung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages für Erleichterungen beim Nachweis der Bedürftigkeit einzusetzen. (...)

