
Antwort ausstehend von Christoph Klug FDP

(...) Ich bin der Meinung, dass grundsätzlich das Sorgerecht beiden Elternteilen zu gleichen Teilen gehört. (...) - Es kann einer vergewaltigten Frau, die sich entschließt das Kind aus der Vergewaltigung auszutragen, nicht zugemutet werden, das Sorgerecht mit dem Vergewaltiger zu teilen. (...)

Sehr geehrter Herr Hahn,
vielen Dank für Ihre Frage vom 27. April 2010 bei abgeordnetenwatch.de.