Antwort 31.05.2007 von Volker Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich steht Betroffenen gegen Verwaltungsakte der Verwaltung Widerspruch und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht offen. (...)
Grundsätzlich steht Betroffenen gegen Verwaltungsakte der Verwaltung Widerspruch und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht offen. (...)


Sehr geehrter Herr Warrach,
vielen Dank für Ihre Mail.
(...) wir bleiben unterschiedlicher Auffassung. Nur zur Klarstellung: "VerfassungsFEINDLICHKEIT" setzt Vorsatz voraus. Kein Abgeordneter wird in dieser Absicht einem Gesetz zustimmen. (...)