Portrait von Jochen Borchert
Jochen Borchert
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jochen Borchert zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Mark S. •

Frage an Jochen Borchert von Mark S. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Borchert,

als Jugendlicher kenne ich mich natürlich auch mit der Musik aus die täglich auf Sendern wie MTV oder VIVA ausgestrahlt wird. Warum bemüht die Bundesregierung sich nicht gegen Musiker (v.a. Rapper) vorzugehen die Lieder mit klar faschistoiden, radikalen Texten an den Markt gehen, wie z.B. der Rapper Massiv, der sich klar mit den Mujaheddin und dem Heiligen Krieg in Verbindung bringt. Rapper wie Bushido, Alpa Gun, Massiv etc. veröffentlichen "Hymnen" im Radio und TV die nach Ansicht vieler eine bereits gegenwärtige Segregation der Kulturen gezielt voranbringen sollen. Ghettoisierung, Wollust, Alkoholmissbrauch und Gewalt werden besungen und von Staat und Medien toleriert und ausgestrahlt als sei dies noch im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit, aber ich denke genau bei solchen Texten wie "Arschficksong" und " Fuck the Police" werden die ersten Schritte unternommen die eine freiheitliche und sichere Grundordnung gefährden sollen. Ich halte die gegenwärtige Rapszene für einen besonders gefählichen Faktor der deutschen Kultur, der die Säulen unserer Demokratie versucht ins Wanken zu bringen. Ich halte diese musikalische Strömung für einen Gegner von Moral und Humanismus und bitte Sie dieses Thema im Plenum anzubringen oder gibt es bereits Diskussionen oder Pläne, was dieses Thema angeht. Ich bitte sie herzlichst um eine Antwort!

MfG, Mark Sonderkamp

Portrait von Jochen Borchert
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sonderkamp,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Jugend und Medien auf der Seite www.abgeordnetenwatch.de. Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen möchte ich im Folgenden gerne Stellung nehmen.

Trägermedien -- egal ob Computer, Film, CD oder Fernsehen -- müssen, wenn Jungendliche durch Text, Bild oder Tönen zum Rassenhass zur Gewaltanwendung, Gewalttätigkeit oder zu Verbrechen aufgestachelt werden, mit einem eindeutigen Verbot rechnen. Und so geschieht es auch. Neue Verbote sind aus meiner Sicht nicht nötig, wenn man die Möglichkeiten des Jugendmedienschutzes ausschöpft. Im tatsächlichen Vollzug liegt aber oft noch ein Defizit.

Unsere Kinder und Jugendlichen können vor Medieninhalten, die sie in ihrer Entwicklung gefährden, wirksam geschützt werden. Dabei stehen nicht nur die in letzter Zeit in Verruf gekommenen sogenannten Killerspiele im Focus der Bundesprüfstelle. Auch die von Ihnen angesprochene frauenfeindliche Hip-Hop Musik oder überspitzt brutale Manga-Comics geraten immer mehr unter Verdacht, jugendgefährdende Inhalte zu verbreiten und kommen auf den Index, wenn sie Gefährdungspotentiale enthalten.

Die Bundesprüfstelle leistet hierzu einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag. Indizierte Medien dürfen nicht mehr beworben werden. Damit wird sichergestellt, dass diese Medien keinen breiten Bekanntheitsgrad erlangen können. Doch dabei bleibt es nicht. Seit 2005 ist die Bundesprüfstelle um den medienpädagogischen Bereich erweitert worden. Die Förderung wertorientierter Medienanwendung wird verstärkt. Positive Beispiele für Jugendliche zu setzen ist der richtige Weg. Die Prüfstelle kann jedoch nur auf Veranlassung einer Behörde tätig werden. Es gibt in Deutschland aus der Erfahrung des Nationalsozialismus heraus keine Zensur. Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit sind Grundrechte, deren Garantie mit der ebenfalls im Grundgesetz verankerten Aufgabe des Jugendschutzes in Einklang gebracht werden muss. Der Jugendmedienschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, keine alleinige von Prüfstellen oder Strafverfolgungsbehörden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind daher aufgerufen, Medien bei Verdacht auf Jugendgefährdung einer Behörde oder einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu melden. Nur auf diesem Wege können Inhalte geprüft und gegebenenfalls indiziert werden.

Als Ergebnis wird deutlich, dass der vorhandene Rechtsrahmen sowohl für die Indizierung, als auch für das Verbot jugendgefährdender Medien ausreicht. Auch das Sofortprogramm von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zur Unterbindung der Abgabe gewalttätiger Medien an Jugendliche ist ein wesentlicher Schritt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus wäre aus meiner Sicht eine Reform der Altersstufen bei der Altersfreigabe von Träger- und Telemedien notwendig, da die geltenden Kriterien der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht mehr entsprechen. Ein weiteres Mittel wäre, den Bekanntheitsgrad der Bundesprüfstelle zu erhöhen. Wenn wir die Verantwortung der Eltern einfordern, müssen wir auch die Instrumente verbessern, wie sie ihrer nicht einfachen Aufgabe bei der "Medienkontrolle" zum Wohle ihrer Kinder gerecht werden können. Kampagnen des Bundesfamilienministeriums mit Medienpartnern wie "Schau Hin" können dabei wegweisend sein.

Ich denke, dass ich Ihnen mit den vorstehenden Ausführungen gezeigt habe, dass der Deutsche Bundestag und auch die Bundesregierung entgegen Ihrer Bedenken bereits sehr aktiv in Bezug auf die Bekämpfung jugendgefährdender Medieninhalte sind und dies auch in Zukunft sein werden.

Für das in mich gesetzte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich bei Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen nach Datteln

Jochen Borchert