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(...) ich danke Ihnen für Ihre Frage zu dem so genannten "Bergedorfer Modell", bei dem es sich um eine vor Ort praktizierte besondere Ausgestaltung der Tätigkeit von Richtern handelt, die die Jugend- und Familiengerichtszuständigkeiten in einer Person zusammen führt. (...)
(...) Der Senat hat hierzu das "Handlungskonzept gegen Jugendgewalt" verabschiedet (siehe http://handeln-gegen-jugendgewalt.hamburg.de/ ), das zehn Säulen umfasst, von denen einige auch den schulischen Bereich betreffen. So wird z.B. die Schulpflicht inzwischen sehr stringent durchgesetzt - so gehört es auch zu dem von Ihnen angesprochenen Bergedorfer Modell, anhaltenden Schulabsentismus, also Schulschwänzen, ggf. mit einer Gefängnisstrafe zu sanktionieren. (...)
Sehr geehrter Herr Glöckner,
vielen Dank für Ihre Fragestellung vom 2. Juli 2010.
(...) Die Personalunion von Jugend- und Familienrichtern müssten und könnten die Gerichte dagegen selbst vornehmen. Kein Abgeordneter und Abgeordneter>Senator kann den Gerichten diesbezüglich Vorschriften machen. Es verblüfft mich immer wieder, wenn der Richter Masch die Politik dafür rügt, dass seine Kolleginnen und Kollegen seiner Auffassung nur sehr begrenzt folgen. (...)
(...) Das Bergedorfer Modell hält in der Praxis leider nicht, was es verspricht. (...) Dabei hat sich ergeben, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer in Bergedorf deutlich über dem Hamburger Durchschnitt liegt. (...)
(...) Über das Bergedorfer Modell las auch ich und fand es erst einmal wie Sie auch interessant. (...) So fragte ich nach und kann Ihnen nun versichern, dass Modelle diskutiert und wenn sie für gut befunden, dann auch in die laufenden Verbesserungen mit einbezogen, aber keinesfalls boykottiert werden. (...) Auch mich schockiert diese Welle von Gewaltbereitschaft einiger Jugendlichen zutiefst. (...)