(...) Im Fall Kohl hat der mit der Frage der Beugehaft befasste Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hinsichtlich der Herkunft der von Herrn Kohl in den neunziger Jahren entgegengenommenen anonymen Spenden mehrheitlich weder ein Aussage- noch ein Auskunftsverweigerungsrecht angenommen. Gleichwohl hat der Ausschuss - ohne Beteiligung der Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss - einmütig von der Verhängung von Zwangsmitteln gegen den Zeugen abgesehen. (...)
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