Natürlich kann ich Ihre Verärgerung über eine 3,36% kleinere Wohnfläche dem Grunde nach verstehen. Hier liegt in erster Linie ein vertragsrechtliches Problem vor. Eventuell sollten Sie, sofern noch nicht geschehen, sich hier noch einmal rechtlich beraten lassen.
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Die Vorlage eines Referentenentwurfs war für das Frühjahr 2020 geplant, hat sich aber durch die Corona-Krise verzögert.
(...) Meine Fraktion setzt sich generell für die Interessen von Verbraucher*innen ein. Dazu gehören für uns im Immobilienbereich die Mieter*innen, aber auch die Käufer*innen von Eigentumswohnungen. (...)
(...) Deshalb bitte ich Sie darum, sich direkt an die Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden(...)
(...) neun Milliarden Euro zur Rettung des Lufthansa-Konzerns waren notwendig und richtig (...)
Beim Kauf einer Eigentumswohnung steht es den Parteien frei, sich nach der Wohnflächenverordnung zu richten oder davon abweichend im Vertrag selbst zu regeln, wie die Größe der Wohnung zu berechnen ist und wer im Falle von Abweichungen die Haftung übernimmt.