Ich gehe davon aus, dass die Hinweise und Anmerkungen insb. aus der Arbeitnehmerschaft und von den Hausärztinnen und Hausärzten genau geprüft und beachtet werden.
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Die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeit zunächst ohne ärztliches Attest nachzuweisen, hat sich grundsätzlich bewährt.
Ja, ich bin für die Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag, allerdings erwarte ich eine praktikable Lösung, die sowohl für Ärzte wie auch für Patienten geeignet ist und ja, ich bin für eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung.
Die Empfehlungen der Rentenkommission, die wir als umfangreiches und alle Generationen berücksichtigendes Konzept umsetzen wollen, sieht u.a. vor, das Renteneintrittsalter NACH Abschluss der laufenden Altersgrenzenanhebung ab dem Jahr 2032 sehr moderat an den Anstieg der Lebenserwartung zu koppeln, und zwar im Verhältnis 2:1. Das heißt, ein Jahr mehr Lebenserwartung soll acht Monate längeres Arbeiten ergeben.
In Betrieben, in denen bereits durch die Tarifpartner oder eine Betriebsvereinbarung andere Fristen festgelegt wurden, sollen diese weiterhin gelten.