Antwort 11.04.2024 von Hubertus Heil SPD
Auf Hinterbliebenenrenten werden eigene Erwerbs-, Erwerbsersatz sowie Vermögenseinkommen angerechnet. Hierzu zählt als Erwerbsersatzeinkommen auch eine Erwerbsminderungsrente.
Auf Hinterbliebenenrenten werden eigene Erwerbs-, Erwerbsersatz sowie Vermögenseinkommen angerechnet. Hierzu zählt als Erwerbsersatzeinkommen auch eine Erwerbsminderungsrente.