Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
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Antwort 11.04.2024 von Hubertus Heil SPD
Auf Hinterbliebenenrenten werden eigene Erwerbs-, Erwerbsersatz sowie Vermögenseinkommen angerechnet. Hierzu zählt als Erwerbsersatzeinkommen auch eine Erwerbsminderungsrente.