
Wir haben uns insbesondere vorgenommen, beim Ehegattennachzug die erforderlichen Sprachnachweise zu vereinfachen bzw. den Sprachnachweis erst in Deutschland zu verlangen.
Wir haben uns insbesondere vorgenommen, beim Ehegattennachzug die erforderlichen Sprachnachweise zu vereinfachen bzw. den Sprachnachweis erst in Deutschland zu verlangen.
Aber ehrlicherweise verweise ich auf meine bisherigen Antworten.
Im Koalitionsvertrag haben wir in der Tat vereinbart, den vor der Einreise zu erbringenden A1-Sprachnachweis für Ehegattinnen abzuschaffen.
Der Ehegattennachzug wurde im Jahr 2007 auf Druck der CDU/CSU reformiert. Seitdem müssen nachzugswillige Ehegatten schon bei Beantragung eines Visums, also vor der Einreise, einfache Deutschkenntnisse nachweisen.
Ich halte dieses Vorhaben aber weiter für ein wichtiges politisches Ziel, denn Paare sollte nicht deshalb getrennt sein, weil es im Heimatland eines Partners zu wenig Sprachschulen gibt oder eine Person aus anderen Gründen den Sprachnachweis nicht erbringen kann - die deutsche Sprache kann auch noch nach der Einreise gelernt werden, oft sogar besser.