
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Der Entwurf sieht nach jetzigem Stand ab 2024 aber weder das Verbot noch das Herausreißen bestehender Gas- und Ölheizungen vor.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt über die jeweiligen Bundesländer. Hierzu muss eine Bund-Länder Vereinbarung geschlossen werden. Diese ist derzeit in Bearbeitung.
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Dort können Sie einen Antrag stellen sobald dies möglich ist. Hierzu bedarf es im Vorfeld einer Bund-Länder-Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird gegenwärtig vom Bundeswirtschaftsminister mit den Bundesländern verhandelt und beschlossen.
Gerne möchte ich Sie auf die Pressemitteilung des BMWKs aufmerksam machen, aufrufbar unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-hartefallhilfen-fur-privathaushalte-kommen.html, der Sie alle wichtigen Informationen bezüglich der Entlastung von Privathaushalten, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl nutzen, entnehmen können.
Die Brandenburger Landesregierung befindet sich derzeit in der Abstimmung über den konkreten Termin der Auszahlung des Heizkostenzuschusses.