
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de



Ab wann die Beantragung in Bayern möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der bayerischen Staatsregierung nicht sagen

Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.

Die Beantragung ist leider noch nicht möglich. Ich informiere Sie gerne persönlich, sobald die Beantragung möglich ist.

Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung wird derzeit erarbeitet und soll möglichst unkompliziert erfolgen. Für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer zuständig. Ab wann die Beantragung in Thüringen möglich ist, kann ich auf Grund der Zuständigkeit der thüringischen Staatsregierung nicht sagen.