Nein, der DAS (Digital Services Act) steht nicht im Widerspruch zu Artikel 5 GG und er zerstört und unterdrückt nicht grundgesetzlich geschützte Freiheitsrechte, sondern er schützt diese vielmehr. Ich möchte diese Antwort erneut begründen:
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Ich teile Ihre Einschätzung und würde es unbedingt vorziehen, auf einer neutralen europäischen Plattform unterwegs zu sein. Leider konnte sich Mastodon soweit nicht so stark durchsetzen, dass es eine Alternative zu X wäre.
Ich plädiere dafür, dass sich die zuständigen Regulierungsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene mit diesem Thema verstärkt beschäftigen.
Was die Ermittlungen gegen TikTok betrifft, so stehen wir hinter der Notwendigkeit, Unternehmen, die in Europa tätig sind, an die Regeln des europäischen Datenschutzes und der Datensicherheit zu halten.
Für mich zeigt der schreckliche Anschlag in Magdeburg, dass unsere Sicherheitsbehörden nicht auf der Höhe der Zeit sind.
Das BMI stimmt sich für einen entsprechenden Schutz der Bundestagswahl insbesondere mit den Sicherheitsbehörden, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt, dem Bundespresseamt, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundeswahlleiterin ab.